Psychische Gefährdungsbeurteilung –
rechtssicher und wirksam umgesetzt.
Wir unterstützen Unternehmen, Führungskräfte und HR bei der gesetzlich verpflichtenden Beurteilung psychischer Belastung – fundiert, praxisnah und mit erfahrenen Experten.
Hintergrund der Initiative.
Mit dieser Initiative setzen EUPD Research und die Gesellschaft für Prävention gemeinsam ein Zeichen für mehr Aufmerksamkeit und praxisnahe Orientierung rund um psychische Belastung am Arbeitsplatz. Über Whitepaper, Experteninterviews und weitere Formate bündeln wir aktuelles Wissen und konkrete Handlungsempfehlungen – kompakt und verständlich.
Warum eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung?
Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist gesetzliche Pflicht – und zugleich eine Chance. Sie schafft Rechtssicherheit und bildet die Grundlage für gesunde, leistungsfähige Teams.
Gesetzliche Pflicht
Risiko bei Nichtbeachtung
Echte Chance
Was die EUPD-Studie zeigt: Erhebung ja, Umsetzung nein.
Arten der Durchführung.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung erfasst arbeitsbedingte Belastung systematisch und macht sie gestaltbar. Je nach Unternehmensgröße und Ziel kommen unterschiedliche Methoden zum Einsatz — in der Praxis bewährt sich die Kombination. Das Vorgehen entspricht den Empfehlungen der BAuA.
Mitarbeiter-befragung
Standardisierte Befragungen liefern anonym erhobene, vergleichbare Daten. Besonders aussagekräftig bei größeren Belegschaften.
Moderierte Workshops
Mitarbeitende erarbeiten praxisnah konkrete Lösungen. Stark in kleinen Unternehmen oder einzelnen Teams.
Beobachtungs-interviews
Ergänzen die anderen Verfahren durch strukturierte Vor-Ort-Analyse der Arbeitsprozesse.
Kennzahlen-Analyse
Auswertung von Kennzahlen wie Krankenstand oder Fluktuation als strategisches Monitoring.
Arbeitsbereiche festlegen
Gefährdungen ermitteln
Gefährdungen beurteilen
Maßnahmen festlegen
Maßnahmen umsetzen
Wirksamkeitskontrolle
Dokumentieren & Fortschreiben
Ablauf – das 7-Schritte-Modell.
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung erfolgt nicht isoliert, sondern basiert auf klar definierten gesetzlichen und strategischen Vorgaben. Die sieben Schritte entsprechen den Anforderungen der GDA-Leitlinien sowie den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) – und bilden einen kontinuierlichen Kreislauf.
Unsere Experten sind für Sie da.

Prof. Dr. Volker Nürnberg
Prof. Dr. Volker Nürnberg ist Professor für Management, Health & HR sowie Partner der Strategieberatung BearingPoint. Zudem ist er Mitglied des Expertenbeirats des Corporate Health Award. Nach seinem wirtschaftswissenschaftlichen Studium und der Promotion war er in mehreren Funktionen der gesetzlichen Krankenversicherung tätig. Seit 2010 ist er Professor mit Schwerpunkt Gesundheitsmanagement und seit 2011 in verschiedenen Unternehmensberatungen aktiv.

Prof. Dr. Thomas Olbrecht
Prof. Dr. Thomas Olbrecht ist Wirtschaftspsychologe und Berater für Betriebliches Gesundheitsmanagement. Seit 2017 lehrt er an der FOM Hochschule und verbindet wissenschaftliche Erkenntnisse mit praxisnahen Ansätzen. Seine Schwerpunkte sind die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, die wirtschaftliche Effizienz von Gesundheitsmaßnahmen und nachhaltige Strategien zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Dabei setzt er auf evidenzbasierte Methoden und praxisorientierte Lösungen. Neben seiner Lehrtätigkeit berät er Unternehmen bei der Umsetzung von Gesundheitsmanagement-Systemen.
Kostenfreies Erstgespräch vereinbaren.
Klären Sie in einem unverbindlichen Gespräch Ihren konkreten Handlungsbedarf – Sie erhalten klare nächste Schritte, ohne Verpflichtung.

Trends & Lösungen zur GB Psych
Aktuelle Erkenntnisse und Praxis-Tipps – kompakt und praxisnah aufbereitet.
Termein vereinabren.
Häufige Fragen.
Hintergrund und Begriffe
Was ist das Ziel einer Gefährdungsbeurteilung?
Das Ziel ist, potenzielle Gefahren und die Möglichkeit eines Schadens frühzeitig zu erkennen und präventiv Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Dabei sollen auch scheinbar harmlose oder wenig wahrscheinliche Szenarien berücksichtigt werden, weil Prävention vor dem Unfall ansetzt.
Was bedeutet „psychische Belastung“ bei der Arbeit?
Psychische Belastung umfasst alle äußeren Einflüsse der Arbeit, die auf die Psyche der Beschäftigten wirken – z. B. Arbeitsmenge, Zeitdruck, soziale Beziehungen, Arbeitszeiten oder Arbeitsumgebung.
Ist psychische Belastung grundsätzlich etwas Negatives?
Nein. Psychische Belastung ist wertneutral. Sie kann motivierend, lernförderlich und gesundheitsstärkend wirken – oder bei ungünstiger Gestaltung zu Stress und gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.
Was ist der Unterschied zwischen psychischer Belastung und psychischer Beanspruchung?
Psychische Belastung beschreibt die Arbeitsbedingungen. Psychische Beanspruchung ist die individuelle Reaktion darauf, abhängig von persönlichen Voraussetzungen wie Erfahrung, Gesundheit oder aktueller Verfassung.
Rechtliche Aspekte
Welche rechtliche Grundlage gibt es für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung?
Die Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben und ergibt sich insbesondere aus § 3 und § 5 des Arbeitsschutzgesetzes. Arbeitgeber müssen die erforderlichen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit treffen, deren Wirksamkeit prüfen, sie an Veränderungen anpassen und eine Verbesserung des Arbeitsschutzes anstreben. Zudem wird die Pflicht durch weitere Regelwerke und Verordnungen konkretisiert, etwa durch technische Regeln und berufsgenossenschaftliche Vorgaben.
Gilt die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung für jedes Unternehmen?
Grundsätzlich gilt sie für jeden Betrieb. Unabhängig von der Unternehmensgröße muss nachgewiesen werden, dass für Arbeitsplätze und Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde. Seit dem Wegfall der Kleinbetriebsklausel ist außerdem klar: Die Dokumentation ist bereits ab dem ersten Beschäftigten Pflicht.
Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung des § 5 Arbeitsschutzgesetzes?
Bei Nichteinhaltung des § 5 Arbeitsschutzgesetzes drohen dem Arbeitgeber erhebliche Konsequenzen. Eine fehlende oder unzureichende Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Die Sanktionen werden im Rahmen von Kontrollen durch Aufsichtsbehörden oder Berufsgenossenschaften verhängt. Zusätzlich können Auflagen erteilt und Fristen zur Nachbesserung gesetzt werden. Werden diese nicht eingehalten, sind Betriebsstilllegungen oder die Sperrung einzelner Arbeitsbereiche möglich. Bei vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen mit Gefährdung von Leben oder Gesundheit drohen sogar Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Zudem können Berufsgenossenschaften Regress fordern und Beschäftigte Schadensersatzansprüche geltend machen.
Warum lohnt sich eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung auch praktisch und nicht nur wegen der Pflicht?
Eine Gefährdungsbeurteilung sollte nicht als „lästiges Übel“ verstanden werden, sondern als zentrales Werkzeug für Arbeitsschutz und Unfallverhütung. Sie zeigt Handlungsbedarf auf, beugt Unfällen und Ausfällen vor, liefert die Grundlage für Unterweisungen, schafft eine Basis für Prävention und stärkt die Rechtssicherheit im Schadensfall. Zusätzlich kann sie Motivation und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten und damit die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.
Empfehlungen zum Vorgehen
Wie wird eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchgeführt?
Die Durchführung folgt einem klar definierten, siebenstufigen Prozess, der sich an der Leitlinie der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) sowie an den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) orientiert.
Welche sieben Schritte werden in den Leitlinien der GDA empfohlen?
Die GDA formuliert in ihren Leitlinien sieben Schritte: Zuerst wird die Betriebsstruktur erfasst und Arbeitsbereiche sowie Tätigkeiten werden festgelegt. Danach werden Gefährdungen und Belastungen ermittelt, anschließend Risiken beurteilt. Darauf folgen das Festlegen von Schutzmaßnahmen, deren Durchführung, die Wirksamkeitskontrolle und schließlich das Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung.
Wer ist für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung verantwortlich?
Der Arbeitgeber. Er kann fachkundige Personen beauftragen, bleibt aber verantwortlich.
Wer sollte in den Prozess einbezogen werden?
Beschäftigte, Führungskräfte, Betriebs-/Personalrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt/Betriebsärztin sowie leitende Personen aus dem betrieblichen Gesundheitsmanagement.
Auf welcher Ebene wird die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchgeführt?
Tätigkeitsbezogen. Möglich sind Arbeitsplatz-, Tätigkeits- oder Organisationsbereiche, sofern die Bedingungen vergleichbar sind.
Welche Methoden eignen sich zur Ermittlung psychischer Belastung?
Mitarbeiterbefragungen, Workshops, Beobachtungsinterviews oder Kombinationen daraus.
Welche Methode ist die beste?
Das hängt vom Betrieb, der Zielsetzung und den vorhandenen Ressourcen ab. Oft ist eine Kombination sinnvoll.
Welche Art von Maßnahmen haben Vorrang?
Maßnahmen an den Arbeitsbedingungen (Organisation, Prozesse, Arbeitsgestaltung) vor verhaltensorientierten Maßnahmen.
Warum sind Einzelmaßnahmen wie Stressseminare nicht ausreichend?
Weil sie die Ursachen der Belastung nicht beseitigen, sondern nur den Umgang damit verbessern.
Müssen Maßnahmen überprüft werden?
Ja. Der Arbeitgeber ist verpflichtet zu prüfen, ob Maßnahmen umgesetzt wurden und wirksam sind.
Wann muss die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung aktualisiert werden?
Bei Veränderungen der Arbeitsbedingungen, auffälligen Belastungshinweisen, Unfällen, hoher Fluktuation oder neuen Erkenntnissen.
Was muss dokumentiert werden?
Gefährdungen, Maßnahmen, Verantwortlichkeiten, Umsetzungsstand, Wirksamkeitskontrolle und Aktualisierungsdatum.
Gibt es feste Vorgaben zur Form der Dokumentation?
Nein. Sie kann papierbasiert oder digital erfolgen – entscheidend ist die Nachvollziehbarkeit.
Expertengespräch
Was passiert im Erstgespräch?
Im kostenfreien Erstgespräch klären Sie mit einem Experten Ihre Ziele, besprechen den aktuellen Stand und erhalten konkrete nächste Schritte – damit Sie sofort wissen, wo Handlungsbedarf besteht. Im Expertengespräch erhalten Sie Vorschläge, wie Sie von einem fachlich geeigneten Dienstleister unterstützt werden können.
Ist das Erstgespräch wirklich unverbindlich?
Ja – es dient ausschließlich der Orientierung. Sie erhalten klare Empfehlungen, ohne Verpflichtung oder versteckte Kosten.
Wer unterstützt uns während der Umsetzung?
Erfahrene Experten begleiten Sie persönlich – von der Planung über die Datenerhebung bis zur Auswertung und Umsetzung. So stellen Sie sicher, dass die GB Psych praxisnah, effizient und rechtssicher umgesetzt wird.
Whitepaper herunterladen.
Bereit für den nächsten Schritt?
Klären Sie unverbindlich Ihren konkreten Handlungsbedarf – wir melden uns persönlich bei Ihnen.

