Psychische Gefährdungsbeurteilung –
rechtssicher und wirksam umgesetzt.

Wir unterstützen Unternehmen, Führungskräfte und HR bei der gesetzlich verpflichtenden Beurteilung psychischer Belastung – fundiert, praxisnah und mit erfahrenen Experten.

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Hintergrund der Initiative.

Mit dieser Initiative setzen EUPD Research und die Gesellschaft für Prävention gemeinsam ein Zeichen für mehr Aufmerksamkeit und praxisnahe Orientierung rund um psychische Belastung am Arbeitsplatz. Über Whitepaper, Experteninterviews und weitere Formate bündeln wir aktuelles Wissen und konkrete Handlungsempfehlungen – kompakt und verständlich.


Warum eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung?

Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist gesetzliche Pflicht – und zugleich eine Chance. Sie schafft Rechtssicherheit und bildet die Grundlage für gesunde, leistungsfähige Teams.

Gesetzliche Pflicht

Nach § 5 ArbSchG verpflichtend – für jeden Betrieb, ab dem ersten Beschäftigten.

Risiko bei Nichtbeachtung

Bußgelder, Auflagen und steigende Fehlzeiten bei fehlender oder unzureichender Beurteilung.

Echte Chance

Gesündere, motiviertere Teams, weniger Ausfälle und mehr Arbeitgeberattraktivität.

Was die EUPD-Studie zeigt: Erhebung ja, Umsetzung nein.

Auswertung von EUPD Research zu 386 Unternehmen (2026).
81,3%
führen eine Gefährdungsbeurteilung durch
77,0%
erfassen die psychische Belastung
66,7%
erfassen die tatsächliche Beanspruchung
71,6%
leiten daraus konkrete Maßnahmen ab
Der Engpass liegt nicht in der Erhebung, sondern in der Umsetzung wirksamer Maßnahmen – sogar in besonders belasteten Branchen wie Gesundheits- und Sozialwesen.

Arten der Durchführung.

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung erfasst arbeitsbedingte Belastung systematisch und macht sie gestaltbar. Je nach Unternehmensgröße und Ziel kommen unterschiedliche Methoden zum Einsatz — in der Praxis bewährt sich die Kombination. Das Vorgehen entspricht den Empfehlungen der BAuA.

Mitarbeiter-befragung

Anonyme, vergleichbare Daten auf breiter Basis.

Standardisierte Befragungen liefern anonym erhobene, vergleichbare Daten. Besonders aussagekräftig bei größeren Belegschaften.

Geeignet für
Mittelstand und Großunternehmen

Moderierte Workshops

Direkte Beteiligung, konkrete Lösungen.

Mitarbeitende erarbeiten praxisnah konkrete Lösungen. Stark in kleinen Unternehmen oder einzelnen Teams.

Geeignet für
Kleinunternehmen und einzelne Teams

Beobachtungs-interviews

Strukturierte Analyse direkt am Arbeitsplatz.

Ergänzen die anderen Verfahren durch strukturierte Vor-Ort-Analyse der Arbeitsprozesse.

Geeignet für
ergänzend, alle Unternehmensgrößen

Kennzahlen-Analyse

Krankenstand und Fluktuation als Frühindikatoren.

Auswertung von Kennzahlen wie Krankenstand oder Fluktuation als strategisches Monitoring.

Geeignet für
Großunternehmen
Unternehmensgröße
Empfohlene Methode
Kleinunternehmen (unter 20 MA)
Workshops, Beobachtung
Mittelstand (20–250 MA)
Befragung + Workshops
Großunternehmen (über 250 MA)
Kombination aus Befragung, Kennzahlenanalyse und vertiefenden Workshops
Welche Methode passt zu Ihrem Unternehmen? Das klären wir gemeinsam im kostenlosen Erstgespräch.
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7-Schritte-Modell der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
1

Arbeitsbereiche festlegen

Relevante Abteilungen, Teams oder Berufsgruppen definieren.
2

Gefährdungen ermitteln

Psychische Belastung systematisch ermitteln (z. B. Befragung, Workshop).
3

Gefährdungen beurteilen

Belastung hinsichtlich Intensität, Dauer und Risiko bewerten.
4

Maßnahmen festlegen

Geeignete technische und organisatorische Lösungen priorisieren.
5

Maßnahmen umsetzen

Verantwortlichkeiten klären und konkrete Schritte durchführen.
6

Wirksamkeitskontrolle

Ergebnisse kontrollieren und Verbesserungen messen.
7

Dokumentieren & Fortschreiben

Prozess regelmäßig aktualisieren und nachvollziehbar festhalten.

Ablauf – das 7-Schritte-Modell.

Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung erfolgt nicht isoliert, sondern basiert auf klar definierten gesetzlichen und strategischen Vorgaben. Die sieben Schritte entsprechen den Anforderungen der GDA-Leitlinien sowie den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) – und bilden einen kontinuierlichen Kreislauf.

Wir begleiten Sie durch alle sieben Schritte – rechtssicher und ohne internen Aufwand.
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Klären Sie in einem unverbindlichen Gespräch Ihren konkreten Handlungsbedarf – Sie erhalten klare nächste Schritte, ohne Verpflichtung.

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